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Beauftragung von Drohnenflügen – Bestätigung der rechtlichen Hinweise

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Hiermit beauftrage ich die IWVR GmbH mit der Durchführung eines Drohnenflugs zur technischen Inspektion meiner Immobilie bzw. der gemeinschaftlichen Liegenschaft. Ich nehme zur Kenntnis, dass bei der Durchführung aus technischen Gründen zufällig Personen, Fahrzeuge oder Nachbargrundstücke erfasst werden können. Ich wurde darüber informiert, dass die Aufnahmen ausschließlich zweckgebunden verarbeitet und gespeichert werden. Ich bestätige, dass ich zur Beauftragung berechtigt bin, und stelle die IWVR GmbH von etwaigen datenschutz- oder persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen Dritter frei. Ich habe den Datenschutzhinweis und Haftungsausschluss gelesen und akzeptiert.
Datenschutzrechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss bei Beauftragung eines Drohnenflugs

Mit der Beauftragung eines Drohnenflugs durch die IWVR GmbH im Rahmen der Immobilienverwaltung, insbesondere zur Dokumentation oder Inspektion baulicher Anlagen (z. B. Dächer, Fassaden, Außenbereiche), erklärt der Auftraggeber folgendes:

  1. Zweck und Durchführung
    Der Drohnenflug dient ausschließlich der technischen Inspektion und Dokumentation im Auftrag der Eigentümergemeinschaft oder des Eigentümers. Die IWVR GmbH bedient sich hierzu qualifizierter Drohnenpiloten mit entsprechender EU-Fernpilotenlizenz (z. B. A1/A3) und führt alle Flüge unter Beachtung der geltenden luftrechtlichen Bestimmungen (EU 2019/947) sowie datenschutzrechtlicher Vorschriften durch.
  2. Erfassung personenbezogener Daten
    Es kann bei der Durchführung zu einer zufälligen Erfassung von personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Passanten, Nachbarn, Kfz-Kennzeichen) kommen. Die IWVR GmbH ist bemüht, derartige Aufnahmen im Rahmen des technisch Zumutbaren zu vermeiden oder zu anonymisieren (z. B. durch Verpixelung). Eine gezielte Überwachung oder Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nicht.
  3. Rechtliche Zulässigkeit
    Die rechtliche Zulässigkeit der Drohnenaufnahmen ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) in Verbindung mit § 21b LuftVG und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Das Interesse der Eigentümer an der Zustandserfassung überwiegt im Regelfall etwaige Rechte unbeteiligter Dritter, insbesondere da die Aufnahmen nur zweckgebunden verwendet werden.
  4. Verantwortung und Freistellung
    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung des Drohnenflugs berechtigt ist (z. B. als Eigentümer, Verwalter mit Weisungsrecht, Vertreter der WEG) und stellt die IWVR GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Drohnenflug erhoben werden könnten – insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte.
  5. Haftungsausschluss
    Die IWVR GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Beeinträchtigungen, die sich aus zufälliger Aufnahme, Sichtbarkeit oder Überflug von Personen, Tieren, Sachen oder Grundstücken ergeben, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
  6. Speicherung und Nutzung
    Bild- und Videodaten werden ausschließlich zur Erfüllung des Inspektionszwecks gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur an berechtigte Dritte (z. B. Eigentümer, Handwerker, Sachverständige). Die Daten werden spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.