Digitale Objektbuchhaltung
Laufende WEG-VerwaltungWir erfassen Vorschüsse, Zahlungen und Kosten elektronisch und ordnen die Rechnungsbelege den Buchungen zu. So bleiben Geschäftsvorfälle und ihre Bearbeitung nachvollziehbar.
Zum 1. Oktober 2026 stellen wir unsere Fachsoftware von HausPerfekt auf easimo um. Beide Softwareprodukte gehören zum Aareon-Unternehmensverbund. Mit dem Wechsel wollen wir die Erfassung und Bearbeitung Ihrer Vorgänge weiter verbessern und noch transparenter gestalten.
Eigene Konten für die Gemeinschaft
Laufende WEG-VerwaltungWir führen die Gelder jeder Eigentümergemeinschaft auf eigenen Konten im Namen der Gemeinschaft – getrennt von unserem Unternehmensvermögen und den Geldern anderer Gemeinschaften. Dazu gehören das laufende Gemeinschaftskonto und die vereinbarten Rücklagenkonten.
Die Gemeinschaftsgelder führen wir ausschließlich bei der Hausbank München eG, einer Spezialbank für Immobilienbesitzer und die Immobilienwirtschaft innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.
Zahlungsverkehr und Rechnungsprüfung
Laufende WEG-VerwaltungWir prüfen Eingangsrechnungen kaufmännisch, sachlich und rechnerisch und veranlassen fällige Zahlungen im Rahmen unserer Befugnisse.
Für Zahlungen der Eigentümer bevorzugen wir das SEPA-Lastschriftverfahren auf Grundlage eines erteilten Lastschriftmandats. So lassen sich die beschlossenen Vorschüsse zuverlässig dem jeweiligen Eigentümerkonto und Zahlungszeitraum zuordnen. Andere Zahlungswege können einen deutlich höheren technischen und buchhalterischen Prüfaufwand verursachen, etwa bei abweichenden Beträgen, unklaren Verwendungszwecken oder möglichen Fehlzahlungen.
Zahlungseingänge im Blick
Laufende WEG-VerwaltungWir überwachen die Zahlungen der Eigentümer und bearbeiten offene Forderungen. Werden beschlossene Vorschüsse nicht oder verspätet gezahlt, verfolgen wir die Rückstände unverzüglich im Interesse und zum Wohl der Eigentümergemeinschaft – auf Grundlage des Verwaltervertrags und unserer Befugnisse. Dazu gehören kaufmännische Mahnungen. Führen diese nicht zum Ziel, veranlassen wir im vereinbarten Rahmen die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Forderungsdurchsetzung.
Wirtschaftsplan
Laufende WEG-VerwaltungWir erstellen den Gesamtwirtschaftsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen, laufenden Kosten und vorgesehenen Zuführungen zu den Rücklagen. Die Planung besprechen wir mit dem Verwaltungsbeirat.
Auf dieser Grundlage ermitteln wir unter Anwendung der maßgeblichen Verteilungsschlüssel die Einzelwirtschaftspläne und die vorgeschlagenen Vorschüsse der Eigentümer. Wir bereiten die Unterlagen für die Beschlussfassung über die Vorschüsse vor und erläutern die wesentlichen Ansätze und Veränderungen.
Jahresabrechnung und Vermögensbericht
Laufende WEG-VerwaltungNach Ablauf des Kalenderjahres erstellen wir die Gesamtjahresabrechnung und die Jahreseinzelabrechnungen für die Eigentümer. Wir stellen die Einnahmen und Ausgaben dar, verteilen die abzurechnenden Kosten nach den maßgeblichen Schlüsseln und ermitteln die Ergebnisse als Grundlage für den Beschluss über Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.
Ergänzend erstellen wir den Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen und einer Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Wir stellen die Unterlagen für die Prüfung durch den Verwaltungsbeirat bereit und erläutern die wesentlichen Abrechnungspositionen. Abzurechnende Altjahre aus der Zeit vor unserer Bestellung werden gesondert behandelt.
Unterlagen für vermietende Eigentümer
Laufende WEG-VerwaltungSoweit es die eingesetzte Software und die verfügbaren Unterlagen ermöglichen, gliedern wir die Kosten in umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen und orientieren die Aufstellung an der Betriebskostenverordnung. Die Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen gehört zu unseren Abrechnungsunterlagen.
Die WEG-Abrechnung ersetzt keine Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern. Ob einzelne Kosten im konkreten Mietverhältnis umgelegt werden können, hängt insbesondere vom Mietvertrag und den geltenden Vorgaben ab. Die Erstellung einer Mieterabrechnung ist eine gesonderte Leistung und muss ausdrücklich separat vertraglich beauftragt werden.
Sonderumlagen und besondere Rücklagen
Wir setzen die entsprechenden Beschlüsse um, erfassen die beschlossenen Sonderumlagen und bilden die zugehörigen Vorgänge in der Buchhaltung ab. Die Bearbeitung von Sonderumlagen und zusätzlichen Abrechnungskreisen ist eine separat vergütungsfähige Sonderleistung nach Maßgabe des Verwaltervertrags.