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E-Rechnung: Was 2027 und 2028 gilt

Stand: 13.09.2026

KI-generiert · Stand: 13. September 2026

Rechnungen gehören bei IWVR in ein eigenes Postfach: invoice@iwvr.gmbh. So bleiben sie von allgemeinen Anschreiben getrennt und lassen sich gezielt zuordnen. Bitte nennen Sie die betroffene Immobilie und übermitteln Sie die ursprüngliche Rechnungsdatei.

Digital ist nicht automatisch E-Rechnung

Eine E-Rechnung enthält strukturierte, elektronisch verarbeitbare Daten. Eine einfache PDF oder ein Scan erfüllt diese Definition nicht. Geeignete Formate sind beispielsweise XRechnung und bestimmte ZUGFeRD-Formate. Eine vorhandene strukturierte Originaldatei sollte deshalb nicht durch einen Ausdruck mit anschließendem Scan ersetzt werden.

Was 2027 und 2028 gilt

Die Regelungen betreffen grundsätzlich bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen:

  • Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller die allgemeine Übergangsregelung nutzen.
  • Bei einem Vorjahresumsatz des Ausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027.
  • Danach ist für die betroffenen Umsätze grundsätzlich eine E-Rechnung auszustellen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Private Endverbraucher sind von dieser allgemeinen Pflicht nicht erfasst. Unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Leistungen von Kleinunternehmern bestehen Ausnahmen. Ob eine Pflicht vorliegt, lässt sich daher nicht allein aus dem Kalenderjahr ableiten.

Der passende Eingang bei IWVR

Unser Rechnungspostfach ist der vorgesehene Übermittlungsweg. Es ändert nicht, wer Rechnungsempfänger ist oder welche steuerlichen Regeln für den jeweiligen Auftrag gelten. Für sonstige Anschreiben nutzen Sie bitte info@iwvr.gmbh.

Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung, insbesondere Fragen 2, 4, 7 und 11 (Stand März 2026; abgerufen am 13.09.2026).

Dieser Beitrag wurde vollständig mit KI erstellt und ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht. Redaktionell verantwortlich: IWVR GmbH. Die Beiträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen weder Rechtsberatung noch Steuerberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung durch hierzu befugte Fachleute.