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Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Stand: 13.09.2026

KI-generiert

Die Finanzunterlagen einer Eigentümergemeinschaft werden häufig zusammen verschickt. Trotzdem erfüllen Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht unterschiedliche Aufgaben.

Der Wirtschaftsplan blickt voraus.

Der Verwalter stellt für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan auf. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Auf dieser Grundlage beschließen die Eigentümer über Vorschüsse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rücklagen. Planung und Zahlungspflicht sind damit miteinander verbunden, aber nicht dasselbe Dokument.

Die Jahresabrechnung blickt zurück.

Nach Ablauf des Jahres stellt der Verwalter die Jahresabrechnung auf. Sie enthält die Einnahmen und Ausgaben. Der gesetzliche Beschlussgegenstand sind die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung bereits beschlossener Vorschüsse. Es geht also um die daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen, nicht pauschal um die Genehmigung jeder einzelnen Darstellung.

Der Vermögensbericht zeigt Bestände.

Er enthält den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Jeder Wohnungseigentümer muss ihn erhalten. Er ergänzt die Zahlungsbetrachtung der Jahresabrechnung um Informationen zum Vermögen.

Für das Lesen der Unterlagen ist diese Trennung hilfreich: Eine geplante Ausgabe ist noch keine tatsächliche Zahlung; eine Rücklage ist etwas anderes als der für das Jahr beschlossene Vorschuss. Zudem können die Eigentümer nach § 28 Absatz 3 Fälligkeit und Erfüllungsweise von Forderungen beschließen. Die konkrete Zahlungslage ergibt sich deshalb aus Unterlagen und Beschlüssen zusammen.

Informationsstand: 13. September 2026.

Quellen zum Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde vollständig mit KI erstellt. Die IWVR GmbH hat den Ausbau dieser Themenrubrik beauftragt; die konkrete Themenausarbeitung erfolgte durch KI. Eine menschliche redaktionelle Prüfung des Textes hat nicht stattgefunden. Redaktionell verantwortlich: IWVR GmbH. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt weder Rechtsberatung noch Steuerberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch hierzu befugte Fachleute.