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Verkauf der Mietwohnung: Das Mietverhältnis bleibt bestehen

Stand: 13.09.2026

KI-generiert

Wenn eine vermietete Wohnung verkauft wird, entsteht für Bewohner häufig Unsicherheit. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ schützt das bestehende Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 566 BGB.

Der Erwerber tritt in das Mietverhältnis ein.

Wird der bereits an den Mieter überlassene Wohnraum vom Vermieter an einen Dritten veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters. Er übernimmt die Rechte und Pflichten, die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergeben.

Der Verkauf allein bedeutet damit weder eine freie Neufestsetzung aller Vertragsbedingungen noch die automatische Beendigung des Mietvertrags. Eine Vertragsänderung und eine Kündigung sind eigenständige rechtliche Vorgänge mit jeweils eigenen Voraussetzungen.

Die zeitliche Zuordnung bleibt wichtig.

Ein Kaufvertrag, der Eigentumsübergang und eine Mitteilung an den Mieter sind unterschiedliche Ereignisse. Für die Zuordnung einzelner Ansprüche kann der genaue Zeitpunkt entscheidend sein. Die bloße Ankündigung, dass ein Verkauf geplant ist, beantwortet deshalb noch nicht jede Frage nach dem richtigen Zahlungsempfänger.

§ 566 enthält außerdem eine besondere Haftungsregel für den bisherigen Vermieter, wenn der Erwerber seine Pflichten nicht erfüllt, sowie Voraussetzungen für die Befreiung davon. Der gesetzliche Schutz ist somit differenzierter als eine bloße Umschreibung des Namens im Vertrag.

Dieser Überblick erklärt das Fortbestehen des Mietverhältnisses. Er ordnet keine konkrete Kaufabwicklung, Mietforderung oder Kündigung rechtlich ein.

Informationsstand: 13. September 2026.

Quellen zum Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde vollständig mit KI erstellt. Die IWVR GmbH hat den Ausbau dieser Themenrubrik beauftragt; die konkrete Themenausarbeitung erfolgte durch KI. Eine menschliche redaktionelle Prüfung des Textes hat nicht stattgefunden. Redaktionell verantwortlich: IWVR GmbH. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt weder Rechtsberatung noch Steuerberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch hierzu befugte Fachleute.