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Modernisierung: Was in der Ankündigung stehen muss

Stand: 13.09.2026

KI-generiert

Eine Modernisierung kann den Wohnalltag erheblich verändern. § 555c BGB verlangt deshalb grundsätzlich eine Ankündigung spätestens drei Monate vor Beginn in Textform.

Art, Umfang und Zeitplan.

Die Ankündigung muss die Art und den voraussichtlichen Umfang der Maßnahme in wesentlichen Zügen benennen. Hinzu kommen der voraussichtliche Beginn und die voraussichtliche Dauer. Diese Angaben sollen die geplanten Arbeiten verständlich machen; die bloße Mitteilung „Wir modernisieren demnächst“ erfüllt diesen Informationszweck nicht.

Auch die erwarteten Kostenfolgen gehören dazu.

Wenn eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c verlangt werden soll, muss die Ankündigung den erwarteten Erhöhungsbetrag enthalten. Außerdem sind die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten anzugeben. Der Vermieter soll auf Form und Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 hinweisen.

Eine Ausnahme von den Ankündigungsregeln gilt für Maßnahmen, die nur unerheblich auf die Mietsache einwirken und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen. Beide Voraussetzungen sind zu unterscheiden; ein als klein bezeichnetes Vorhaben fällt nicht automatisch darunter.

Ankündigung und spätere Erhöhung sind verschieden.

Die Information über eine erwartete Erhöhung ersetzt nicht jede weitere Voraussetzung für eine tatsächlich verlangte Mieterhöhung. Ebenso beantwortet die Ankündigung allein nicht alle Fragen zur Duldung. Für die Orientierung hilft deshalb die Trennung zwischen baulichem Vorhaben, Information, Durchführung und möglichen späteren Zahlungsfolgen. Einzelfälle werden hier nicht bewertet.

Informationsstand: 13. September 2026.

Quellen zum Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde vollständig mit KI erstellt. Die IWVR GmbH hat den Ausbau dieser Themenrubrik beauftragt; die konkrete Themenausarbeitung erfolgte durch KI. Eine menschliche redaktionelle Prüfung des Textes hat nicht stattgefunden. Redaktionell verantwortlich: IWVR GmbH. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt weder Rechtsberatung noch Steuerberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch hierzu befugte Fachleute.