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Arbeitszeit: Pausen und Ruhezeit gehören zur Planung

Stand: 13.09.2026

KI-generiert

Bei der Organisation von Hausmeisterdiensten, Reinigung oder Büroarbeit zählt nicht nur die insgesamt vereinbarte Stundenzahl. Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet Arbeitsdauer, Ruhepausen und die Ruhezeit zwischen Arbeitstagen.

Acht Stunden als Grundregel.

§ 3 begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zehn Stunden sind somit keine voraussetzungslose neue Regelarbeitszeit.

Pausen unterbrechen die Arbeit.

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause sind unzulässig.

Ruhezeit liegt zwischen den Einsätzen.

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit müssen grundsätzlich mindestens elf ununterbrochene Stunden Ruhezeit folgen. Diese Zeit ist etwas anderes als die Mittagspause. Für bestimmte Bereiche enthält das Gesetz Ausnahmen und Ausgleichsregeln.

Eine verlässliche Einsatzplanung berücksichtigt deshalb Beginn und Ende, tatsächliche Pausen und den nächsten Arbeitsbeginn. Die bloße Zahl der bezahlten Stunden bildet diese Anforderungen nicht vollständig ab. Dieser Beitrag beschreibt die gesetzlichen Grundregeln für deren Anwendungsbereich; besondere Beschäftigungsformen, tarifliche Abweichungen oder konkrete Dienstpläne werden hier nicht beurteilt.

Informationsstand: 13. September 2026.

Quellen zum Weiterlesen

Dieser Beitrag wurde vollständig mit KI erstellt. Die IWVR GmbH hat den Ausbau dieser Themenrubrik beauftragt; die konkrete Themenausarbeitung erfolgte durch KI. Eine menschliche redaktionelle Prüfung des Textes hat nicht stattgefunden. Redaktionell verantwortlich: IWVR GmbH. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt weder Rechtsberatung noch Steuerberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung durch hierzu befugte Fachleute.