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Minijobs 2027: Beschlossen oder noch geplant?

Stand: 13.09.2026

KI-generiert · Stand: 13. September 2026

Auch Eigentümergemeinschaften beschäftigen mitunter Hausmeister oder Reinigungskräfte auf Minijob-Basis. Für 2027 lohnt deshalb ein genauer Blick auf den jeweiligen Stand der Änderungen.

Mindestlohn und Verdienstgrenze stehen fest.

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Die daran gekoppelte monatliche Minijob-Verdienstgrenze steigt von 603 auf 633 Euro. Das ist keine pauschale Erhöhung der zulässigen Arbeitszeit.

Bei den Abgaben ist der Stand unterschiedlich.

Die Minijob-Zentrale berichtet mit Stand 8. September 2026 über das bereits verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Für gewerbliche Minijobs nennt sie ab Januar 2027 einen erhöhten Krankenversicherungspauschalbeitrag von voraussichtlich 17,5 Prozent statt bisher 13 Prozent.

Die Erhöhung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent ist dagegen Bestandteil eines Regierungsentwurfs. Auch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung werden in einem Gesetzentwurf behandelt. Diese Vorhaben sind vom bereits beschlossenen Recht zu unterscheiden.

Was das für die Planung bedeutet.

Der vereinbarte Bruttolohn ist nur ein Teil der Arbeitgeberkosten. Bei einer beschäftigenden Gemeinschaft können Änderungen auch den künftigen Wirtschaftsplan berühren. Eine pauschale Aussage, die Mehrkosten seien nur gering, lässt sich daraus nicht ableiten. Beschäftigungsart, tatsächlich anwendbare Abgaben und der endgültige Gesetzesstand sind jeweils maßgeblich.

Quellen

Bundesregierung: Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026/2027. Abgerufen am 13. September 2026.

Minijob-Zentrale: Chronologie der aktuellen Vorhaben, Stand 8. September 2026. Abgerufen am 13. September 2026.