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Abfrage Gas-Etagenheizung nach 71n GEG

In Gebäuden, in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung der im Kehrbuch vorhandenen, für die Entscheidung über eine zukünftige Wärmeversorgung erforderlichen Informationen zu verlangen. Der Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, der Gemeinschaft diese Informationen der Gemeinschaft innerhalb von sechs Monaten nach der Aufforderung für jede Etagenheizung gegen Ersatz der Aufwendungen zu übersenden.

Darüber hinaus ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von den Wohnungseigentümern, die eine Etagenheizung betreiben, Informationen über

  • den Zustand der Heizungsanlage,
  • sämtliche weiteren Bestandteile der Heizungsanlage, einschließlich etwaiger Modifikationen und
  • Ausstattungen zur Effizienzsteigerung

zu verlangen. Diese Informationen können Sie nachstehend für Ihre Heizanlage, die in Ihren Räumen steht und diese beheizt, eintragen.

Allgemeine Daten

Ihre Email-Adresse, unter der Sie erreichbar sind.
Bitte wählen Sie Ihre Wohnungsnummer aus.
Beispiel: WEG Pfefferminziastr. 123

Daten der Heizungsanlage

Wann wurde Heizung in Betrieb genommen?
Wann haben Sie das letzte Mal die Heizung warten lassen?
Wann ist die Heizung das letzte Mal ausgefallen?
In wievielen Räumen haben Sie Heizkörper? Der Flur zählt auch.

weitere Daten zur Heizung

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Informationen zur Reparatur der Heizanlage