Sie können hier Ihre Vollmacht direkt ausfüllen und uns zusenden; wir informieren sodann den Vollmachtsnehmer gleichlautend, falls wir nicht der Vollmachtsnehmer sein sollten.
Selbstverständlich können Sie uns die Vollmacht über den Vordruck in der Einladung erteilen. Nach der Reform des Wohnungseigentumsrechtes ist auch eine reine Textnachricht über ein Messengersystem (etwa WhatsApp, Signal oder andere Systeme), FAX und SMS möglich.